Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote unsererseits erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
(2) Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf die Geltung seiner Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie unsererseits schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Vertragsabschluß, Preise
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen erst mit unserer schriftlichen Annahmebestätigung (Auftragsbestätigung) zustande.
(2) Als vereinbart gelten die am Tag der Lieferung/Leistung gültigen Preise in EUR inklusive Mehrwertsteuer. Es wird kein Mindestbruttobestellwert festgeschrieben. Für Porto und Verpackung berechnen wir eine Pauschale von EUR 6,00 inklusive Mehrwertsteuer bei Versand innerhalb Deutschlands. Ab einem Bestellwert von 50,00 EUR inklusive Mehrwertsteuer erfolgt die Lieferung kostenfrei innerhalb Deutschlands. Bei Versand in das Ausland erfolgt die Berechnung der Versand- und Verpackungskosten nach Aufwand.
(3) Bei Erstbelieferung von Neukunden ist eine Vorauszahlung des Gesamtrechnungsbetrages zu leisten oder Abbuchung oder Kreditkartenzahlung.
(4) Eine Begleichung des Auftragswertes kann wahlweise bar, per Banküberweisung, Nachnahme (extra Kosten), Abbuchung oder Zahlung per Bank- oder Kreditkarte geschehen.
(5) Bei Versand in das Ausland kann die Bezahlung wahlweise durch vorherige Überweisung oder Begleichung per Kreditkarte erfolgen.
3. Lieferung und Gefahrenübergang
(1) Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bedarf der Schriftform. Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
(2) Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an das Transportunternehmen übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung unseren Betrieb verlassen hat.
4. Zahlungsbedingungen, Verzug, Gegenansprüche
(1) Das Entgelt (Im Regelfall der Kaufpreis) ist innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Zahlt der Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung buchen wir das Entgelt innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ab.
(2) Für den Fall eines Zahlungsverzuges hat der Vertragspartner die gesetzlichen Zinsen zu entrichten. Die Geltendmachung eines höheren Zinssatzes bzw. eines weiteren Schadens unsererseits bei entsprechendem Nachweis ist dadurch nicht ausgeschlossen.
(3) Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber dem Entgelt durch den Vertragspartner ist ausgeschlossen soweit das Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Vertragspartner nur für den Fall zu, dass seine Gegenforderung rechtskräftig feststellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist.
(4) Wenn uns Umstände gleich welcher Art bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners infrage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten bzw. Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
5. Haftungsbegrenzung
(1) Unsere Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, sofern unsererseits nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorliegt.
(2) Im übrigen besteht bei Verletzung von Hauptleistungspflichten für den Fall leichter Fahrlässigkeit keine Schadensersatzhaftung für vertragsuntypische nicht vorhersehbare Schäden.
(3) Bei Nebenpflichtverletzungen ist unsere Haftung auch bei fahrlässigem Handeln ausgeschlossen.
(4) Ausgenommen von der Haftungsfreizeichnung ist stets die Haftung für Körperschäden.
(5) Vorstehendes gilt auch für das Handeln von Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen.
6. Gewährleistung
(1) Mit der Vornahme von Eigenschaftsbeschreibungen, u.a. im Rahmen von Vorgesprächen und Auskünften sowie in Prospekten oder Werbeanpreisungen, ist keine Gewährleistung unsererseits verbunden.
(2)Mängel und Beanstandungen des Vertragsgegenstandes durch den Vertragspartner sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche ab Erhalt geltend zu machen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Hinsichtlich Mängel, die erst nach Ablauf der vorgenannten Fristen angezeigt werden, besteht keine Gewährleistung.
(3) §378 HGB findet keine Anwendung.
(4) Bei berechtigter Beanstandung eines Mangels kann der Vertragspartner entweder die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Für den Fall der fehlgeschlagenen Nacherfüllung ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Die Ansprüche des Vertragspartners verjähren in einem Jahr.
7. Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen – einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent-, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Vertragspartner jetzt oder künftig zu stehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
(2) Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Vertragspartners an der einheitlichen Sache wertmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Vertragspartner verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet.
(3) Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten, zu verzehren und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber vollumfänglich an uns ab. Wir ermächtigen den Vertragspartner widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Vertragspartner auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir zur Durchsetzung unserer Eigentumsrechte in der Lage sind. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden (außer-)gerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Vertragspartner.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners- insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme sowie das Verlangen auf Abtretung der Herausgabeansprüche beinhalten den Rücktritt vom Vertrag.
8. Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist Riesa. Auf die gesamten Rechtsbeziehungen aus dem Vertragsverhältnis ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
(2) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle unwirksamer Bestimmungen soll von den Parteien ersatzweise eine Regelung getroffen werden, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen entspricht.